Hygienekonzept

Hygienekonzept auf Grundlage der jeweils aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Leitfaden Hygienekonzept Gästeführungen 2021

Der folgende Leitfaden stellt eine Handlungsempfehlung dar und dient der Orientierung. Es besteht weder ein Anspruch auf Vollständigkeit noch stellt er eine Rechtsgrundlage dar. Der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland (BVGD) weist auf die geltenden Verordnungen der 16 Bundesländer hin. Darüber hinaus sollten im Zweifelsfalle die zuständige Behörde vor Ort (Ordnungs-/Gesundheitsamt) zur Abstimmung hinzugezogen werden.

Gästeführungen finden in verschiedenen Formaten statt. Für ein Hygienekonzept gilt es grundsätzlich zu unterscheiden zwischen a) Gästeführungen in Bussen oder PKW, auf Schiffen, in Museen, in Gedenkstätten b) Gästeführungen im Außenbereich, wie Rundgänge und Stadtbesichtigungen

Für Gästeführungen in Bussen verweisen wir auf das Hygienekonzept des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), des internationalen Bustouristikverbandes RDA und der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) Exit-Konzept_der_Busbranche_-_Anforderungen_an_alle_Reisebusunternehmen Das folgende Hygienekonzept gilt für b) Gästeführungen im Außenbereich, sei es als ein Baustein während einer Bus- oder Schiffsreise oder sei es als Rundgang, der von einer Touristinfo oder von dem jeweiligen Gästeführer selbstständig als als öffentliche Führung oder Gruppenbuchung organisiert wird.

1.Vorbereitung von Gästeführungen
Planung der Gruppengröße:

 

  • Abhängig von der in dem jeweiligen Bundesland geltenden Verordnung und der jeweils geltenden Stufe der Öffnung gilt es die Teilnehmeranzahl einzuhalten. Bitte beachten: Der Guide muss dabei als ein Teilnehmer der Gruppe mitgezählt werden, bzw. als ein Haushalt.
  • Wichtig: Das Tragen einer medizinischen Maske und der Einsatz einer Personenführungsanlage des Gästeführers sichern die Teilnehmer*innen einer Gruppe gegen das Infektionsrisiko und ermöglichen ein völlig entspanntes Einhalten des Abstandes auch bei größeren Gruppen!
Startpunkte der Führung:
  • Treffpunkte für den Start der Führung umsichtig aussuchen: Treffpunkte müssen sowohl leicht zu finden sein als auch Abstand sichern, d.h. es sollten sich dort nur wenige Personen aufhalten.
Hygiene:
  • Es gilt die Maskenpflicht vor Ort
  • Stellen Sie sicher, dass die Gäste am besten schon im Vorfeld (auf der Webseite bzw. auf der Bestätigung der Aufträge) über die Situation in Ihrem Ort informiert sind, das erleichtert den Beginn der Führung.).
  • Gästeführer sollten ein/zwei FFP2 oder FFP3 -Masken und ggf. andere Schutzausrüstung für evtl. nötige 1. Hilfe-Maßnahmen mit sich führen.
Bezahlung bei Gruppenbuchungen:
  • Bei Gruppenbuchungen sollte die Bezahlung vorher online erfolgen,
  • Bei Zahlung vor Ort: kontaktlos mit EC-Karte; Bargeldzahlungen mit Handschuhen
Bezahlung bei öffentlichen Führungen:
  • der Ticketverkauf bei öffentlichen Führungen sollte ebenfalls online im Vorhinein erfolgen.
  • Bei großer Nachfrage können zusätzliche Termine angeboten bzw. zusätzliche Guides eingesetzt werden
  • Die verkauften Tickets dürfen nur für eine bestimmte Führung gültig sein, damit die max. Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Datum/Uhrzeit/Thema müssen gut sichtbar sein. Die Teilnahme an anderen Führungen als der angegebenen sollte nicht möglich sein.
Kontaktverfolgung im Nachhinein bei Gruppenbuchungen:
  • bei geschlossenen Gruppen sollte der Gruppenleiter bekannt sein. Der Gruppenleiter muss zusichern, dass er über die Kontaktdaten der Teilnehmer seiner Gruppe informiert ist.
Kontaktverfolgung bei öffentlichen Führungen:
  • Beim Onlineticketing/Onlinebuchung sollten daher alle Namen sollten bekannt sein
  • Bei der Buchung müssen die Gäste ihr Einverständnis geben, dass der Guide ihre Daten zu dem Zwecke der Verfolgung eventueller Infektionsketten vorhalten darf.
  • Vor Ort wird sodann vom Gästeführer eine Anwesenheitsliste geführt, Namen/ Anschrift/Telefonnummer der Gäste, so dass Kontakte im Infektionsfall eines Gruppenteilnehmers zurückverfolgt werden können. Diese wird beim Veranstalter aufbewahrt und wird nach der jeweils nötigen Aufbewahrungsfrist (vier Wochen) datenschutzgerecht vernichtet.
  • Es ist vor allem dafür Sorge zu tragen, dass die Daten an niemanden weitergegeben werden. Nur der Guide führt die Liste. Dies alles ist zu protokollieren (Datum einer Liste, wer die Liste erstellt hat, wer sie eingesehen hat, wann sie durch wen vernichtet wurde).
Besondere Regelungen bei der Tourplanung:
  • Im Vorfeld sollten Zugangsvoraussetzungen von Liegenschaften und Gebäuden geklärt werden. Sprechen Sie im Vorfeld zu der Führung mit den Eigentümern (z.B. kommunale Liegenschaften, oder Kirchen, Schlösser-/Burgenverwaltung etc.), ob es Beschränkungen bei dem Betreten dieser Liegenschaften gibt.
  • Die Wege, die bei Führungen gewählt werden, müssen wegen der Abstandsregelungen gut durchdacht sein.
Während der Führung:

Die Gäste herzlich willkommen heißen und alles dafür tun, dass sie sich – trotz der Umstände – wohl fühlen!

Schutz- und Hygieneregeln:
  • Abstand einhalten: Gäste, die zu verschiedenen Hausständen gehören, halten Abstand von 1,5 Meter. Der Abstand von Gästeführer/in zur Gruppe sollte eher zwei Meter betragen (wegen des Sprechens)
  • kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen, kein Nebeneinanderstehen und Smalltalk halten (das Virus wird über die Atemwege verteilt)
  • bei Verhaltensauffälligkeiten: Verhaltensregeln klar kommunizieren (in Armbeuge husten/ niesen, häufiges gründliches Händewaschen)
  • Entsprechend den Empfehlungen des RKI im öffentlichen Raum sind Masken zu tragen.
  • Die Wegeführung kann ggfs. auch spontan geändert werden, wenn sonst Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, das kann auch bedeuten, ein touristisches Highlight nicht zu zeigen.
  • Das Herumreichen von Gegenständen ist untersagt, das Berühren von Tastmodellen etc.
  • Auf kulinarische Proben muss verzichtet werden. Unter den Teilnehmenden darf kein Austausch von Verpflegung, Getränke, etc. erfolgen.
  • Neuralgische Punkte (Türgriffe, Handläufe) meiden, bzw. Türen öffnen mit Handschuh
  • Die Nutzung des öffentlichen WCs nur dort, wo die Hygiene durch ausreichend Desinfektionsmittel – und Reinigungspersonal gewährleistet ist
  • Wenn Teilnehmer/innen der Gruppe die Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten sollten, dann sollte der Gästeführer zum Schutz der anderen Gäste und sich selbst, die entsprechenden Teilnehmer/innen zu bitten, die Gruppe zu verlassen.
Abstandsregelungen sichern durch Akustik:

Um ein längeres Sprechen und das Erkennen von Mimik bei Führungen zu ermöglichen, ist zu überlegen, dass Guides nur zu Beginn und zum Ende der Führung Masken tragen und ansonsten mit anderen Mitteln Abstand halten. Die Verwendung von Sprachverstärkern ist nicht zu empfehlen, da diese von der Umwelt durchweg als Belästigung empfunden werden. Wenn während der Führung durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Personenführungsanlagen, einen ausreichend großer Abstand gewährleisten werden kann, kann u.U. auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Audio Guide Systeme können das Akustikproblem lösen! Am sinnvollsten sind Geräte für die komplette Reise anzuschaffen und fest einem Gast zuzuordnen. Miet- oder Anschaffungskosten, Transport, Wartung und regelmäßige Desinfektion liegen beim jeweiligen Veranstalter. (Je nach Angebot der Gästeführer oder Auftraggeber). Von Mitgliedern genannte Beispiele sind: meder-commtech oder bmsaudio. (Vermietung an Gewerbetreibende, Unternehmen, Verbände, Vereine. Bei Freiberuflern evtl. schwierig, aber man kann trotzdem nachfragen.)

Es gibt dabei mittlerweile auch app-basierte Audio-Systeme für die eigenen Smartphones. (Die erforderlichen Technikvoraussetzungen sind nicht bei allen Gästen gegeben) Besonders wichtig ist bei diesen Systemen eine geringe Latenz, d.h. die Laufzeit eines Signals in einem technischen System. Die Erfahrungen zeigen, dass diese bei der Firma itour am geringsten ist:

https://itour.de/groupguides/
Ansprechpartner: Herr Ulrich Berger Telefon: 030 440 40 740 Mail: ulrich.berger@itour.de

 

(Die erforderlichen Technikvoraussetzungen sind aber nicht bei allen Gästen gegeben, evtl. ist aber auch hier eine stärkere Digitalisierung erfolgt!) Rechtlicher Hinweis: Der BVGD übernimmt trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Die vorliegenden Informationen sind Hilfestellung gedacht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung.